Für Modulanbietende
Wegleitung zur Akkreditierung der Module
Gestützt auf Ziffer 2.21 der Prüfungsordnungen zur Berufsprüfung und zur Höhere Fachprüfung erlässt die QS-Kommission die folgende Wegleitung zur Anerkennung der Kompetenznachweise der Module.
Verlängerung Kompetenznachweisen
Verlängerung der Gültigkeit von Kompetenznachweisen
Die Module resp. Doppelmodule werden mit Kompetenznachweisen abgeschlossen. Kompetenznachweise bestätigen, dass die Teilnehmenden die geforderten Kompetenzen erfüllen. Kompetenznachweise werden neben den weiteren in Ziff. 3.3 der Prüfungsordnung genannten Bedingungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung gefordert.
Sofern in den Modulen keine wesentlichen Änderungen in den Kompetenzen vorgenommen wurden und die antragstellende Person nachweist, dass sie aktuell und während mind. einem Jahr als Teamleitende resp. als Bereichs- oder Organisationsleitende tätig war, kann die QS-Kommission die Dauer der Laufzeit der Module resp. Gleichwertigkeitsbestätigungen verlängern. Die Verlängerung der Laufzeit erfolgt auf ein individuelles und kostenpflichtiges Gesuch hin gemäss Gebührenordnung.
Bei einer Verlängerung der Laufzeit des 5. Moduls werden die Kandidatinnen und Kandidaten darauf hingewiesen, dass die bestehende Dokumentation des Führungsprojekts aus dem 5. Modul mit einer Aktualisierung ergänzt werden muss: diese Aktualisierung kann z. B. Antworten auf folgende Fragen enthalten: Wie ist die thematische Auseinandersetzung weiter gegangen? Welche neuen Erkenntnisse konnten seit der Projektdurchführung gewonnen werden?